Führerschein - Klasse B
- Kraftfahrzeuge bis zGM. 3,5 t
- Anhänger bis 750 kg z.GM (oder Fahrzeugkombination: Anhänger + Zugfahrzeug bis 3,5t)
- min. Alter: 18 (direkt)
- min. Alter: 17 (begleitetes Fahren mit 17)
Führerschein - Klasse B (Automatik)
- Kraftfahrzeuge bis zGM. 3,5 t
- min. Alter: 18 (direkt)
- min. Alter 17 (begleitetes Fahren mit 17)
- mit Eintrag der Schlüsselzahl 78; Es dürfen nur Automatik- Fahrzeuge geführt werden
Führerschein - Klasse B 197
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
- Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Begleitetes Fahren mit 17
- min. Alter 17
(Eine Anmeldung ist mit 16¹/² in der Fahrschule möglich )
- zur Anmeldung mit einem/einer Erziehungsberechtigten kommen,
- darf mit Bestehen der praktischen Prüfung nur mit der eingetragenen Begleitperson fahren,
- mit Bestehen der Prüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfungsbescheinigung,
- die Prüfungsbescheinigung muss mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren auch mit dem Begleitperson immer mitgeführt werden.
Voraussetzungen für die Begleitperson:
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und
- dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben
Führerschein - Klasse A/ A2/ A1
Motorrad Ausbildung nur in kompletter Motorrad - Ausrüstung
Die Fahrschüler haben zur ersten Motorrad Fahrstunde folgendes mitzubringen:
- zugelassenes Motorradhelm,
- Motorradhandschuhe,
- enganliegender Motorradjacke,
- Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert,
- Motorradhose,
- Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz
Die Führerschein-Klassen:
- Klasse A:
- Mindestalter bei Direkteinstieg: 24 oder bei Erweiterung 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz A2
- Krafträder mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
- Klasse A2:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Motorleistung von max. 35 kW (48PS), bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
- Eingeschlossene Klassen: A1, AM
- Klasse A1:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15PS), bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
- Mindestalter: 16 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: AM
Kurse
Die regulären Fahrstunden erfolgen auf Wunsch mit einem Fahrzeug mit manueller Gangschaltung oder Automatikgetriebe.
Wir bieten Auffrischungskurse an, in denen das verkehrssichere und selbstständiges Fahren vertieft werden können.
Möchten Sie ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen, so können Sie Ihre Ausbildung hier absolvieren.