Führerschein - Klasse B

  • Kraftfahrzeuge bis zGM. 3,5 t 
  • Anhänger bis 750 kg z.GM (oder Fahrzeugkombination: Anhänger + Zugfahrzeug bis 3,5t)
  • min. Alter: 18  (direkt)                
  • min. Alter: 17 (begleitetes Fahren mit 17)                                                                                                                                             

 

Führerschein - Klasse B (Automatik)

  • Kraftfahrzeuge bis zGM. 3,5 t 
  • min. Alter: 18 (direkt)                                                                      
  • min. Alter 17 (begleitetes Fahren mit 17)                                                                     
  • mit Eintrag der Schlüsselzahl 78; Es dürfen nur Automatik- Fahrzeuge geführt werden

 

Führerschein - Klasse B 197

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue  Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

 

Begleitetes Fahren mit 17

  • min. Alter 17

(Eine Anmeldung ist mit 16¹/² in der Fahrschule möglich )

  • zur Anmeldung mit  einem/einer Erziehungsberechtigten kommen,
  • darf mit Bestehen der praktischen Prüfung  nur mit der eingetragenen Begleitperson fahren,
  • mit Bestehen der Prüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfungsbescheinigung,
  • die Prüfungsbescheinigung muss mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren auch mit dem Begleitperson immer mitgeführt werden.

Voraussetzungen für die Begleitperson:

  • mindestens 30 Jahre alt sein,
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und
  • dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben

 

Führerschein - Klasse A/ A2/ A1

Motorrad Ausbildung nur in kompletter Motorrad - Ausrüstung

Die Fahrschüler haben zur ersten Motorrad Fahrstunde folgendes mitzubringen:

  • zugelassenes Motorradhelm,
  • Motorradhandschuhe,
  • enganliegender Motorradjacke,
  • Rückenprotektor, falls nicht in Motorradjacke integriert,
  • Motorradhose,
  • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz

 

Die Führerschein-Klassen:

  • Klasse A:
    • Mindestalter bei Direkteinstieg: 24 oder bei Erweiterung 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz A2
    •  Krafträder mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h
    • Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
  • Klasse A2:
    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Motorleistung von max. 35 kW (48PS), bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
    • Eingeschlossene Klassen: A1, AM

  • Klasse A1:
    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15PS), bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Eingeschlossene Klassen: AM

Kurse

 

Die regulären Fahrstunden erfolgen auf Wunsch mit einem Fahrzeug mit manueller Gangschaltung oder Automatikgetriebe (bei Kl.-B-).

 

Wir bieten Auffrischungskurse an, in denen das verkehrssichere und selbstständiges Fahren vertieft werden können.

 

Möchten Sie ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen, so können Sie Ihre Ausbildung hier absolvieren.